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Der Kunde trägt die Verantwortung für das gemietete und bereitgestellte Equipment (Geschirr, Chaffing Dishes, Technik etc.), die Haftung entfällt erst bei Abbau bzw. Abholung des bereitgestellten/ gemieteten Equipments.
Beschädigte Gegenstände jeglicher Art werden zum Wiederbeschaffungspreis in Rechnung gestellt. Jegliche Haftung seitens des Vermieters für Sach- und Personenschäden, im Zusammenhang mit dem Mietgebrauch, ist ausgeschlossen. Nach der Auftragserteilung kann der Kunde seinen Vertrag bis zu Beginn der Veranstaltung kündigen. Je nach Zeitpunkt der Kündigung ist der Caterer berechtigt, eine Stornierungsgebühr gemäß folgender Staffelung zu berechnen: Stornierung nur schriftlich! Bitte beachten Sie folgende Kosten bei Stornierung.
bis 60 Tage vor Veranstaltungstermin 10% des Rechnungsbetrages
bis 30 Tage vor Veranstaltungstermin 50% des Rechnungsbetrages
bis 10 Tage vor Veranstaltungstermin 75% des Rechnungsbetrages
danach 100% des Rechnungsbetrages.

Bei Stornierung der Veranstaltung werden Waren und/oder Dienstleistungen, welche extra für diese Veranstaltung beschafft wurden, unabhängig vom Zeitpunkt der Stornierung in voller Höhe bzw. nach den Storno-Richtlinien der jeweiligen Partner in Rechnung gestellt. Ist der Besteller nicht gleichzeitig der Veranstalter, so haften beide als Gesamtschuldner. Geht der Caterer für den Vertragspartner ein Miet- oder Pachtverhältnis für eine beauftragte Veranstaltung ein, so sind dem Caterer sämtliche ihm aus dem Miet-/Pachtverhältnis entstehenden
Kosten zu ersetzen.